Neue Satzungen

Neue Satzung und Gebührensatzung ab 01.08.2026

Ab dem 01.08.2026 treten für unsere Musikschule des Landkreises Sonneberg auf Beschluss des Kreistages Sonneberg vom 29.04.2026 eine neue Satzung und eine neue Gebührensatzung in Kraft. 

Inhaltlich und rechtlich wurden die Satzungen weiterentwickelt und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die Anpassungen der Rechtsgrundlagen dienen dem Ziel, unsere Kreismusikschule mit ihrem breiten Ausbildungsangebot als wertvolle und leistungsfähige Bildungs- und Kultureinrichtung zu stärken und zu erhalten.

Die neue Satzung trägt insbesondere den rechtlichen Rahmenbedingungen des 2022 in Kraft getretenen Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz Rechnung. Dies ist Grundlage für den wichtigen Status als „staatlich anerkannte Musikschule“ und damit für die institutionelle Landesförderung.

Die letztmalige Anpassung der Gebühren erfolgte im Jahr 2019. Seitdem sind die Personal- und Betriebskosten der Musikschule mit ihren engagierten musikpädagogischen Fachkräften deutlich gestiegen. Eine Anpassung der Unterrichtsgebühren als wichtigste Einnahmequelle unserer Musikschule ist daher dringend notwendig. Sie erfolgt im Sinne der Schülerinnen und Schüler moderat und auf Grundlage der seit 2019 ebenfalls gestiegenen nominellen Durchschnittseinkommen in Thüringen abgewogen.

Das Wichtigste vorab: Die bisherigen monatlichen Gebühren bleiben unverändert und werden nicht erhöht! Auf Grundlage der neuen Gebührensatzung wird die Jahresgebühr dem tatsächlichen Schuljahr – jeweils vom 01.08. bis zum 31.07. – zugrunde gelegt. Das heißt, die Gebühren werden künftig an 12 Monaten je Schuljahr fällig. Hierdurch gelingt es, die bisherigen Monatsgebühren konstant zu halten. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Ferienzeiten nicht automatisch Urlaub für das Kollegium der Musikschule sind, sondern regelmäßig für Nachholunterricht (aufgrund längerer Krankheit oder Wandertage u.ä.) oder auch für Projekttage oder das Probelager genutzt werden. Mit dieser Ratenzahlungsweise folgen wir dem Beispiel des Großteils der übrigen anerkannten kommunalen Musikschulen im Freistaat Thüringen.

Die Leihgebühr für ein Instrument erhöht sich ebenfalls moderat von 12,00 € auf 15,00 € monatlich. Dadurch stellen wir sicher, dass wir unseren Schülerinnen und Schülern auch zukünftig bei Bedarf sehr gute Instrumente zur Verfügung stellen können.

Leichte Anpassungen gibt es darüber hinaus bei den bisherigen Regelungen von Ermäßigungen. So werden die Sozialermäßigungen einheitlich auf 50 % und die Familienermäßigung einheitlich auf 25 % festgesetzt. Damit sind wir im Vergleich zu anderen Thüringer Musikschulen immer noch sehr sozial.

Die neuen Satzungen finden Sie im Downloadbereich.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.